Ascheberg (Holstein)

Aktuell


PRESSEINFORMATION

KREIS PLÖN – DER LANDRAT
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit

053.2025 21.11.2025

Geflügelpest: Geflügel in Haltungen mit mehr als 49 Tieren muss im gesamten Kreisgebiet aufgestallt werden

Allgemeinverfügung gilt ab dem 23.11.2025

Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein immer weiter aus. Auch im Kreis Plön wurde – neben dem Ausbruch in einer Geflügelhaltung – in mehreren Fällen die Geflügelpest bei tot aufgefundenen Wildvögeln (insbesondere Kraniche, Wildgänse und Schwäne) amtlich festgestellt.

Vor dem Hintergrund der schnellen Ausbreitung des Virus und zur Vermeidung des weiteren Eintrages der Geflügelpest in die Geflügelbestände durch Wildvögel sieht sich der Kreis Plön nach der vorgeschriebenen Risikobewertung nun dazu verpflichtet, die kreisweite Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 49 Tieren anzuordnen. Diese gilt ab dem 23.11.2025 bis zunächst einschließlich 15.01.2026. Eine Verlängerung ist möglich.

Gemäß dieser Anordnung dürfen Haltungen mit mehr als 49 Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasane, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänse im gesamten Kreisgebiet nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden. Alternativ kann zur Haltung von Geflügel / Vögeln unter Netzen oder Gitter eine Ausnahmegenehmigung unter bestimmten Bedingungen bei der Kreisverwaltung Plön, Veterinärabteilung, schriftlich oder per E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de beantragt werden.

Außerdem ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im gesamten Gebiet des Kreises Plön verboten.

Der Kreis Plön hat unter anderem aufgrund der ländlichen Prägung eine hohe Geflügeldichte. „Wir müssen deshalb unbedingt verhindern, dass sich das Virus von den Wildvögeln weiter auf die Nutztierbestände ausbreitet.“, begründet Landrat Björn Demmin die Maßnahmen. Mehrere Kreise in Schleswig-Holstein haben bereits kreisweite Aufstallungsanordnungen ausgesprochen, da sich das Geflügelpest-Geschehen in ganz Schleswig-Holstein weiter ausweitet.

Neben der Aufstallungspflicht ist es unbedingt erforderlich, dass alle geflügelhaltenden Personen die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. „Die Geflügelpest ist hoch ansteckend und lässt sich unbemerkt über Kleidung, Schuhe oder Hände verbreiten“, erklärt Amtstierarzt Dr. Jan Sassen die Übertragungswege. Etwas Kot eines erkrankten Tieres unter dem Schuh reiche schon aus, um das Virus in den Bestand zu bringen. „Beim Betreten des Stalls sollten die Geflügelhalter deshalb Schutzkleidung tragen und Hände und Schuhe desinfizieren“, rät Sassen. Das Auftreten von vermehrten Todesfällen müsse zudem umgehend an die Veterinärbehörde gemeldet werden.

Noch ein wichtiger Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger: Tote und sterbende Vögel sollten grundsätzlich nicht angefasst werden. „Wir wissen, dass der Prozess des Sterbens für Beobachtende nur schwer zu ertragen ist“, sagt Amtstierarzt Dr. Jan Sassen. „Aber das einzige, was man in diesem Moment noch für einen Vogel tun kann, ist Respekt zu zeigen und ihn friedlich sterben zu lassen. Wer sich ihm nähert, löst einen Fluchtreflex aus und macht es für das Tier dadurch nur noch schlimmer.“

Zudem empfiehlt der Kreis Plön die Jagdruhe auf Federwild, um das Wildgeflügel nicht zu beunruhigen und dadurch die Verbreitung des hochpathogenen aviären Influenzavirus zu beschleunigen. Des Weiteren wird empfohlen, das Vergrämen von Federwild zu unterlassen, damit der Erreger der Geflügelpest nicht weitergetragen und das Abwandern und Aufscheuchen von erkrankten oder infizierten Wildvögeln nicht verstärkt wird.

Bürgerinnen und Bürger, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollte diesen bei den örtlichen Ordnungsbehörden melden. Über das Ordnungsamt erfolgt dann die Bergung und Koordinierung der Probenahme durch die Veterinärabteilung des Kreises. Für spezielle Rückfragen ist die Veterinäraufsicht telefonisch zu erreichen unter 04522 / 743-270 sowie per E-Mail an vetabt@kreis-ploen.de.

Die Allgemeinverfügung finden Sie unter Bürgerservice/Bekanntmachungen.

V.i.S.d.P.: Nicole Heyck, Kreisverwaltung Plön, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön, Telefon: 04522 / 743–475, e-mail: nicole.heyck@kreis-ploen.de, im Internet: www.kreis-ploen.de

Download dieser Pressemitteilung (PDF)

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (öffnet im neuen Tab, Download)


25.06.2024: Gemeinde Ascheberg sucht 1. Schiedsperson und stellv. Schiedsperson

Die Amtszeit des aktuellen Schiedsmannes, dem mein ausdrücklicher Dank für die tolle, engagierte, ehrenamtliche Tätigkeit gilt, endet im August 2024.

Nun wird eine Nachfolge für diese ehrenamtliche Tätigkeit gesucht.
Bitte melden Sie Ihr Interesse an der Tätigkeit als 1. Schiedsperson oder stellv. Schiedsperson beim Bürgermeister der Gemeinde Ascheberg.
Nähere Infos können Sie der Bekanntmachung einschl. des Interessenbekundungsbogens auch auf der Homepage der Gemeinde ersehen.

Ich hoffe, ich habe Ihr Interesse an diesem ehrenamtlichen Bürgerengagement wecken können und würde mich über Ihr Interesse außerordentlich freuen.

Ansprechpartner für diese Bürgerinfo: Volker Dentzin, Tel.: 04106 / 611-230

Dokumente:

↴ Bürgerinformation

↴ Aufruf zur Bewerbung um ein Schiedsamt
hier: Schiedsperson und stellv. Schiedsperson)

↴ Bewerbung zur Wahl (Formblatt)


07.06.2024: Europawahl – LIVE-Ergebnisse

Link zum Wahlergebnis der Gemeinde Ascheberg (öffnet in einem neuen Browser-Tab)


16.04.2024: Ascheberger Erklärung für  Demokratie und Freiheit

Das freiheitliche Menschenbild und die Demokratie stehen weltweit unter Druck. Autokratische Strukturen verbreiten sich vielerorts, Minderheiten werden ebenso unterdrückt wie freie Wahlen, Meinungs- und Pressefreiheit. Krieg in Europa ist wieder zum Teil des Alltags geworden.

In Deutschland müssen Juden, Geflüchtete und Minderheiten wieder um ihre Sicherheit fürchten. Die Debatte verroht. Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Polizisten werden angegriffen, Abgeordnete und Regierungsmitglieder bedroht und bedrängt. Eine wachsende Zahl von Wählern und Wählerinnen hat offenbar keine Scheu mehr davor, ihre Wahl zugunsten von Verfassungsfeinden zu treffen.

Inzwischen ist es sogar wieder möglich, dass offen über die Ausweisung von Millionen Menschen aus Deutschland gesprochen wird. Eine Schande und ein Angriff auf unsere freiheitlichen, demokratischen Grundsätze.

Millionen Menschen in Deutschland sind inzwischen auf die Straße gegangen und haben deutlich gemacht, dass die große Mehrheit dieser Entwicklung nicht tatenlos zusieht. Als Gemeindevertretung unterstützen wir das über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg.

Antidemokratische Tendenzen wollen und dürfen wir nicht stillschweigend hinnehmen! Wir alle in der Gemeindevertretung Ascheberg setzen uns ehrenamtlich für eine funktionierende, lebenswerte Kommune ein. Auch dieses Engagement für Sie und Euch alle beruht auf unseren freiheitlichen, demokratischen Prinzipien! Darum sehen wir uns besonders gefordert, für unsere Demokratie einzustehen. Wir appellieren an Sie und Euch alle, dies auch zu tun! Wir alle gemeinsam sind aufgerufen, privat und öffentlich jeder Form von Diskriminierung, Unterdrückung und Extremismus entgegenzutreten. Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Widerstehen Sie den Verlockungen von Populisten. Wer einfache Lösungen für schwierige Probleme behauptet, wer Minderheiten verantwortlich und unsere Demokratie verächtlich macht, wer beleidigt oder mit Gewalt droht, zerstört unsere Gesellschaft.

Das alles gab es schon in Deutschland und hat die halbe Welt ins Unglück gestürzt. Jeder und jede Einzelne ist gefordert, Widerstand dagegen zu leisten!

Demokratie kann anstrengend sein. Nicht jedes Ergebnis mag sofort befriedigen. Fest steht aber: Nur Demokratie gewährleistet unsere Freiheit! Die Alternative wären Willkür und Unrecht. Das dürfen wir nicht zulassen.

Gemeindevertretung Ascheberg

Download der Ascheberger Erklärung für  Demokratie und Freiheit (PDF)


28.11.2023: Bürgerinformation der Stadt Quickborn: Wohnraum für geflüchtete und obdachlose Menschen wird weiterhin dringend gesucht!

Ein Dach über dem Kopf zu haben, ist ein Grundbedürfnis eines jeden. Heimat- oder obdachlos zu sein, ist ein schweres Los.

Die Stadt Quickborn sucht weiterhin händeringend Wohnraum, um ihre Aufgabe, geflüchtete und obdachlose Menschen insbesondere auch Familien unterzubringen, weiterhin erfüllen zu können.

Unser Ziel muss weiterhin eine dezentrale Unterbringung dieser Menschen sein.

Gesucht werden Wohnungen, Häuser und nicht genutzte Büro-/Gewerbeflächen (vollständige Ausstattung ist nicht erforderlich) für Familien und Einzelpersonen in Ascheberg.

Wenn Sie Wohnraum oder Büroflächen zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich bitte kurzfristig an die Stadtverwaltung Quickborn unter 04106 – 611 221 oder per Email an grundstuecksverwaltung@quickborn.de.

Es wäre schön, wenn der Wohnraum für mindestens ein Jahr (gerne zwei Jahre oder länger) und Büro/Gewerbeflächen langfristig zur Verfügung stehen, damit die Geflüchteten nicht wieder und wieder aus ihrer Umgebung und ihrem Alltag gerissen werden müssen. Die Mietverträge werden zwischen Ihnen und der Gemeinde Ascheberg abgeschlossen.

Bitte helfen Sie uns

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Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt einen „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“* bereit, den Sie durch einen Klick auf den Link herunterladen können.

Sie finden weitere Informationen auf der Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter der Adresse bkk.bund.de

*Link, öffnet das PDF in einem neuen Fenster/Tab


Geografie

Ascheberg (Holstein) am SeeAscheberg liegt am nord-westlichen Ufer des Großen Plöner Sees im Naturpark Holsteinische Schweiz. Dieses Gebiet mit seinen zahlreichen Seen gehört zum Naturraum des Ostholsteinischen Hügellandes und entstand während der letzten Eiszeit.

Geschichte

Das Seeufer des Großen Plöner Sees wurde in der mittleren Steinzeit (ca. 10000–4300 v. Chr.) von Jägern, Sammlern und Fischern genutzt.

Seit der jüngeren Steinzeit (ca. 4300–2300 v. Chr.) lebten über die Bronzezeit (ca. 2300–550 v. Chr.) bis in die Eisenzeit (ca. 550 v. Chr.–400 n. Chr.) mehr oder weniger kontinuierlich Bauern im heutigen Gemeindegebiet.

Das Gebiet um den Plöner See war vom 8. bis ins 12. Jahrhundert n. Chr. slawischer Siedlungsraum.

Ascheberg wird 1190 als Askeberghe (Eschenberg) erstmals erwähnt. Der Name bezog sich anfangs nur auf den Gutsbezirk und wurde dann im Laufe der Zeit auf den Ort übertragen.

runtastic2014-06-15_08_48_42Seit dem 13. Jahrhundert existierte hier ein Rittersitz, der um die Mitte des 15. Jahrhunderts von der Familie Rantzau erworben wurde. 1739 begann Hans Graf zu Rantzau, der auf Schloss Ascheberg wohnte, als erster Gutsherr in Holstein die Leibeigenschaft seiner Bauern aufzuheben. Der Graf teilte die Felder des Besitzes auf, überließ den Bauern das Land und erhob dafür von ihnen einen Zins. Zu dieser Zeit war ein großer Umbau der Anlage im barocken Stil geplant, die Pläne wurden aber nicht umgesetzt. Im 19. Jahrhundert kam das Schloss an die Familie der Grafen Brockdorff-Ahlefeldt. Das heutige Ascheberger Schloss, ein schlichter klassizistischer Bau aus dem 19. Jahrhundert, wird als christliche Jugendfreizeit- und Erholungsstätte genutzt.

Die Genehmigung zum Bau des Ascheberger Bahnhofes wurde im Jahre 1846 erteilt. Anfang 1989 wurde das Bahnhofsgebäude in Privathand verkauft.

1928 wurde die Gemeinde Ascheberg aus dem Hauptteil des aufgelösten Gutsbezirks Ascheberg und der Gemeinde Langenrade gebildet. 1930 wird ein Teil der Gemeinde Kalübbe eingegliedert.

Im Jahre 1954 wurde nach einem Entwurf des Kieler Architekten Schnittger die Michaelis-Kirche erbaut.

Zum 1. Januar 2014 trat Ascheberg aus dem Amt Großer Plöner See aus und wird seitdem durch die Stadt Plön verwaltet.

Quelle: Wikipedia am 22.06.2014

 

 

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